Erneuerbare
Energien
[F1&A1]
Was wird gefördert?
[F2&A2]
Wann sind die Richtlinien in Kraft getretten?
[F3&A3]
Wo gibt es
Antragsvordrucke?
[F4&A4]
Wer ist antragsberechtigt?
[F5&A5]
Wie ist der Verfahrensablauf?
[F6&A6]
Wann kann ein Auftrag
erteilt werden?
[F7&A7]
Wann
greift das Kumulierungsverbot?(Problem Ökozulage)
[F8&A8]
Welche Unterlagen
müssen nach Bewilligung des Zuschusses eingereicht
werden?
[F9&A9]
Sind Änderungen
des Antrages jederzeit möglich?
[F10&A10]
Ist der Antragsteller
an den beantragten Kollektortyp bzw.
Hersteller gebunden?
[F11&A11]
Wie lange läuft
das Förderungsprogramm?
[F12&A12]
Wo gibt es weitere
Informationen zu Fördermöglichkeiten für
erneuerbare Energien?
Kraft-Wärme-Kopplung
[F13&A13]
Was kostet die Zulassung einer KWK-Anlage beim BAFA?
[F14&A14]
Wo finde ich den Gesetzestext?
[F15&A15]
Wo erhalte
ich Antragsformulare?
[F16&A16]
Bei welchem Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen
ist für die
Zulassung ein Sachverständigen-Gutachten
erforderlich?
[F17&A17]
Können auch
Biomasse-KWK-Anlagen zugelassen werden?
[F18&A18]
Für welche
Anlagen wird die Höchstförderung von
5,11
Cent je Kilowattstunde
gezahlt?
[F19&A19]
An
wen kann ich mich bei weiteren Fragen wenden)
Stand
29.09.2005
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