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Häufige Fragen

 

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[F5]  Wie ist der Verfahrensablauf?

Anträge sind unter Verwendung des für den jeweiligen Antragsteller geltenden Antragsformulars beim BAFA zu stellen. Bei Anträgen für Biomasseanlagen ist dem Antrag eine detaillierte Auflistung (z.B. ein Angebot) der geplanten Investitionen für die Maßnahme sowie eine vom Kesselhersteller ausgestellte und unterschriebene Erklärung (Herstellererklärung) als Nachweis für die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte und die Anforderungen an den Wirkungsgrad des Kessels beizufügen.

Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge des Antragseingangs.

Ergibt die Bearbeitung die Förderfähigkeit des Antrags, erhält der Antragsteller einen Zuwendungsbescheid, sofern Haushaltsmittel verfügbar sind. Der Bewilligungszeitraum innerhalb dessen die Anlage betriebsbereit installiert werden muss, beträgt 9 Monate ab Zuwendungsbescheiderteilung und wird nicht verlängert.

Nach betriebsbereiter Installation der Anlage sind vom Antragsteller die Verwendungsnachweisunterlagen einzureichen. Nach Prüfung der Unterlagen erfolgt bei Förderfähigkeit ohne gesonderte Benachrichtigung die Auszahlung des bewilligten Zuschussbetrages.

 

30.09.2005

 

 

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