[F5]
Wie ist
der Verfahrensablauf?
Anträge sind unter Verwendung des für den jeweiligen Antragsteller geltenden
Antragsformulars beim BAFA zu stellen. Bei Anträgen für Biomasseanlagen ist dem
Antrag eine detaillierte Auflistung (z.B. ein Angebot) der geplanten
Investitionen für die Maßnahme sowie eine vom Kesselhersteller ausgestellte und
unterschriebene Erklärung (Herstellererklärung) als Nachweis für die Einhaltung
der Emissionsgrenzwerte und die Anforderungen an den Wirkungsgrad des Kessels
beizufügen.
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge des
Antragseingangs.
Ergibt die Bearbeitung die Förderfähigkeit des Antrags, erhält der
Antragsteller einen Zuwendungsbescheid, sofern Haushaltsmittel verfügbar sind.
Der Bewilligungszeitraum innerhalb dessen die Anlage betriebsbereit installiert
werden muss, beträgt 9 Monate ab Zuwendungsbescheiderteilung und wird nicht
verlängert.
Nach betriebsbereiter Installation der Anlage sind vom Antragsteller die
Verwendungsnachweisunterlagen einzureichen. Nach Prüfung der Unterlagen erfolgt
bei Förderfähigkeit ohne gesonderte Benachrichtigung die Auszahlung des
bewilligten Zuschussbetrages.
30.09.2005
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