[F18]
Für welche
Anlagen wird die Höchstförderung von
5,11
Cent je Kilowattstunde
gezahlt?
Für KWK-Anlagen bis zu einer elektrischen Leistung von 50 kW, die im Zeitraum
vom 01.04.2002 bis zum 31.12.2005 sowie für Brennstoffzellen-Anlagen, die nach
dem 01.04.2002 in Dauerbetrieb genommen werden.