Antwort - Answer

Home Profil Produkt-Info Kundendienst Neuigkeiten

spark.gif

3d_welcome04_darkbg.gif

Katalog 1
Katalog 2
Bestellung
Häufige Fragen

 

WILSON & PARTNER> FAQ-ENERGIE> Häufige Fragen> Antwort 16

[F16]  Bei welchem Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen ist für die

           Zulassung ein Sachverständigen-Gutachten erforderlich?

Grundsätzlich muss der Antrag auf Zulassung ein nach den anerkannten Regeln der Technik erstelltes Sachverständigengutachten über die Eigenschaften der Anlage, die für die Feststellung des Vergütungsanspruchs von Bedeutung sind, enthalten. Für serienmäßig hergestellte kleine KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 2 MW können aber anstelle eines Gutachtens geeignete Unterlagen des Herstellers vorgelegt werden, aus denen die thermische und elektrische Leistung sowie die Stromkennzahl hervorgehen.

 

30.09.2005

 

 

 kostenlose counter

[Home] [Profil] [Produkt-Info] [Kundendienst] [Neuigkeiten]

spark.gif

Copyright (c) 1996-2014 Wilson & Partner. Alle Rechte vorbehalten.


info@gfi-wp.de