[F16]
Bei welchem Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen
ist für die
Zulassung ein Sachverständigen-Gutachten
erforderlich?
Grundsätzlich muss der Antrag auf Zulassung ein nach den anerkannten Regeln
der Technik erstelltes Sachverständigengutachten über die Eigenschaften der
Anlage, die für die Feststellung des Vergütungsanspruchs von Bedeutung sind,
enthalten. Für serienmäßig hergestellte kleine KWK-Anlagen mit einer
elektrischen Leistung bis 2 MW können aber anstelle eines Gutachtens geeignete
Unterlagen des Herstellers vorgelegt werden, aus denen die thermische und
elektrische Leistung sowie die Stromkennzahl hervorgehen.
30.09.2005
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